Die Frage, ob eine selbstständig ausgeübte Tätigkeit ein Freier Beruf ist oder ein Gewerbe, kann in vielen Fällen nicht ohne weiteres beantwortet werden.
Der BFB ist nicht befugt, Ihnen die Ausübung eines Freien Berufs zu bestätigen, da diese Einstufung vom Einzelfall abhängt und nur vom Finanzamt vorgenommen werden kann. Dennoch möchten wir Ihnen nachstehend jene Kriterien aufzeigen, die für eine solche Einstufung entscheidend sind.
§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
Freiberufliche Tätigkeiten im steuerrechtlichen Sinne werden nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG in Katalogberufe, also beispielsweise den Arzt oder Rechtsanwalt und den Katalogberufen ähnliche Berufe differenziert. Der ähnliche Beruf muss dem Katalogberuf in allen Punkten entsprechen, das heißt er muss alle Wesensmerkmale eines konkreten Katalogberufes zumindest nahezu vollständig enthalten. So müssen Ausbildungen als Voraussetzungen für die jeweilige Berufsausübung vergleichbar sein.
§ 1 Abs. 2 PartGG
Seit Juli 1998 enthält § 1 Abs. 2 S. 1 PartGG die folgende Definition der Freien Berufe:
"Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage
besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung
die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige
Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der
Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt."
In Satz 2 dieser Vorschrift werden dann einzelne Freie Berufe aufgezählt.
Rechtsprechung
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) ist das Vorliegen einer selbstständig ausgeübten, wissenschaftlichen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit in einem der Katalogberufe oder in einem diesen ähnlichen Berufen für die Einordnung als Freier Beruf notwendig.
Auch die Rechtsprechung der einzelnen Finanzgerichte wird für die Einordnung einer Tätigkeit als freiberuflich herangezogen. Entsprechende Recherchen kann der BFB leider nicht übernehmen.
Anhand dieser Ausführungen können Sie erkennen, dass die Einstufung als Freier Beruf vom Einzelfall abhängt. Qualifizierten Rat erhalten Sie auch bei einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater Ihres Vertrauens. Sie können beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft beantragen. Im Zweifelsfall können Sie sich auch an Ihre Oberfinanzdirektion wenden. Eine Reihe dieser Behörden hat Gutachterausschüsse eingerichtet, die eine Einstufung vornehmen. Allerdings entstehen durch diese gutachterliche Einschätzung auch Kosten.
Weitere Informationen - Literaturauswahl:
1) Eine Orientierungshilfe für Existenzgründer / Abgrenzung von "Freiberuflern" und "Gewerbetreibenden"
Eine ausführliche Behandlung dieser Fragestellung mit zahlreichen zitierfähigen Urteilen ist in der 6. Auflage zu einem Preis von 13 € zu beziehen bei:
Institut für Freie Berufe (IFB)
Marienstraße 2
90402 Nürnberg
Telefon 0911/23565-12
Telefax 0911/23565- 50
e-mail: ifb@rzmail.uni-erlangen.de
Internet: www.ifb.uni-erlangen.de
2) Neue freiberufliche Dienstleistungen, Deutscher Ärzteverlag Köln, 1997
3) Martin Massow: Der neue Massow - Freiberufler-Atlas, 1. Aufl. 2002, Econ Ullstein Verlag München, 2002, ISBN: 3-548-70067-5
4) Wolfgang Maaßen: Kunst oder Gewerbe, 2. Aufl. 1996, Verlag C. F. Müller, ISBN: 3-8114-8094-4
5) Gesetzeskommentarliteratur zu § 18 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz
6) Gesetzeskommentarliteratur zu § 1 Abs. 2 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz
Aktuelle Ausgabe "der freie beruf"
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