Ein wesentlicher Grund für die Probleme auf dem Ausbildungsstellenmarkt ist seit eh und je, dass die Schulabgängerinnen und -abgänger häufig nicht die für eine betriebliche Ausbildung erforderlichen Kompetenzen mitbringen.
Sie haben aber die Möglichkeit, über die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) finanzierten sog. ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) Ihre Auszubildenden während der Ausbildung weiter zu qualifizieren:
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
Die Leistung zielt darauf ab, Jugendlichen, die besonderer Hilfen bedürfen, durch Förderung des Erlernens von Fachtheorie, Stützunterricht zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten sowie durch sozialpädagogische Begleitung, die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer erstmaligen betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen zu ermöglichen.
Ausbildungsbegleitende Hilfen müssen über betriebs- und ausbildungsübliche Inhalte hinausgehen.
Für die Durchführung erhalten die Bildungsträger die erforderlichen Maßnahmekosten. Sofern abH während der üblichen betrieblichen Arbeitszeit durchgeführt wird, kann dem Betrieb ein Zuschuss zu der anteiligen Ausbildungsvergütung gewährt werden.
Mehr Informationen zu abH erhalten Sie über die zuständige Arbeitsagentur.
Um die Debatte um die mangelnde Ausbildungsreife etwas mehr zu versachlichen, haben die Paktpartner in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Jahr 2006 einen Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife entwickelt.
Aktuelle Ausgabe "der freie beruf"
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