Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ)

Ein im Rahmen des Paktes entstandenes neues Vermittlungs- und Arbeitsmarktinstrument ist die EQ - Einstiegsqualifizierung (ehemals EQJ).

Betriebliche Einstiegsqualifizierungen sind ein von der Wirtschaft im Rahmen des Ausbildungspaktes entwickeltes Angebot, das jungen Menschen mit Vermittlungshemmnissen als Brücke in Berufsausbildung dient. Mit einer Übergangsquote in betriebliche Berufsausbildung von über 60 Prozent haben sich betriebliche Einstiegsqualifizierungen in den vergangenen Jahren auch bei den Freien Berufen als ein erfolgreiches Instrument zur beruflichen Integration junger Menschen und zur Stabilisierung und Ausweitung betrieblicher Berufsausbildung erwiesen.

Die betriebliche Einstiegsqualifizierung beinhaltet ein betriebliches Langzeitpraktikum von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten. Eine Übernahme in Ausbildung sollte angestrebt werden.

Seit dem 1. Oktober 2007 heißt es nur noch EQ, und es handelt sich seit dem um eine Maßnahme des SGB III. Rechtliche Grundlage bildet der § 235b SGB III.

Allgemeine Informationen zu Einstiegsqualifizierungen (EQ) gibt das folgende  Dokument:

EQ-Flyer für Arbeitgeber


Besonders auf die Gegebenheiten in den Freien Berufen eingehend, sind folgende Dokumente hilfreich:

Checkliste EQ: Welche Schritte sind zu beachten (für Arbeitgeber und Kammern)

Erläuterungen zu EQ für Kammermitarbeiter; siehe hierzu auch die EQ-Förderungs-Anordnung (EQFAO) vom 20.09.2007

Häufig gestellte Fragen zu EQ (FAQ)

Darüber hinaus können folgende Muster-Dokumente den speziellen Bedürfnissen angepasst werden (Hinweis: Es handelt sich lediglich um Formulierungsbeispiele, die jeweils individualisiert werden müssen. Der BFB übernimmt keine Haftung!)

Muster für einen EQ-Vertrag (PDF)

Muster für ein betriebliches Zeugnis (PDF)

Muster für ein Kammerzertifikat (PDF)


Umfrage zu EQJ

Im Früjahr 2007 hat der BFB die Kammern der Freien Berufe zu EQJ befragt. Die Auswertung finden Sie hier. Nähere Auskünfte erteilt Herr Kuhlmann, Tel.: 030-28 44 44 32.


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