Für einen Großteil der Freiberufler ist es seit jeher schwierig, an Kredite zu gelangen, insbesondere da meistens eher Kleinkredite benötigt werden, die für die Banken wenig lukraktiv sind. Nicht nur die großen Privatbanken, auch Sparkassen und Genossenschaftsbanken unterstützen Freiberufler und Unternehmungen meist nur bei vorhandenem Eigenkapital oder anderen „harten“ Sicherheiten, wie vorfinanzierte Sachmittelbestände.
Einen Überblick über die zahlreich existierenden Förderprogramme gibt die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft www.foerderdatenbank.de.
Förderprogramme der KfW-Mittelstandsbank
Auch die Existenzgründerdarlehen der KfW-Mittelstandsbank sind oft nur von eingeschränktem Nutzen, da der Zugang zu den KfW-Programmen ausschließlich über die Hausbank („Hausbankprinzip“) möglich ist. Das Hausbankprinzip fordert, dass der Kreditnehmer nur über seine Hausbank an einen Kredit der KfW gelangen kann. Vielen Freiberuflern bleibt daher der Zugriff auf die Kreditförderprogramme des Bundes verwehrt.
Informationen und Übersichten über die tagesaktuellen Konditionen der einzelnen Programme gibt es direkt bei der KfW-Mittelstandsbank.
Seit Jahren fordert der BFB zur besseren Versorgung der Freien Berufe mit Krediten, dass neue Finanzierungsmodelle entwickelt werden, die als Sicherheiten auch sogenannte „Soft Skills“ berücksichtigen. Dabei bedarf es auch einer besseren Ausbildung der Mitarbeiter im Bankgewerbe, insbesondere bei der Bewertung freiberuflicher Tätigkeiten und dem Rating von Freiberuflerpraxen, -kanzleien und –büros sowie einer Erweiterung der Entscheidungsspielräume bei der Kreditvergabe.
Bürgschaftsbanken
Insbesondere für Angehörige der Freien Berufe, die in der Regel nicht auf die von den Banken geforderten Sicherheiten zurückgreifen können, bieten sich auch sog. Bürgschaftsdarlehen an, die von den Bürgschaftsbanken in den einzelnen Bundesländern angeboten werden. Einen Überblick über das Angebot der Bürgschaftsbanken gibt der Verband der Bürgschaftsbanken (VDB).
Die deutschen Bürgschaftsbanken unterstützen mit der Übernahme von Ausfallbürgschaften für Kredite gegenüber Kreditinstituten sowie von Garantien für Beteiligungen gegenüber Kapitalbeteiligungsgesellschaften jährlich viele tausend mittelständische Unternehmen und Existenzgründer – darunter zahlreiche Angehörige der Freien Berufe – dabei, ihre Schwierigkeiten in der Kredit- und Beteiligungsfinanzierung zu überwinden. Gerade vor dem Hintergrund „Basel II“ und demnächst "Basel III" kommt den Bürgschaftsbanken eine künftig höhere Bedeutung zu. Im Jahr 2004 wurden knapp 6.300 Bürgschaften und Garantien mit einem Gesamtvolumen von insgesamt fast 1 Mrd. Euro vergeben. Dabei entfiel rund die Hälfte aller Bewilligungen auf Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen. Die mit Hilfe der Bürgschaftsbanken ermöglichten Investitionen erreichten dabei ein Volumen von insgesamt rund 3 Mrd. Euro.
Beispiele für die Begleitung von Freiberuflern bei ihrer Existenzgründung durch die Bürgschaftsbanken bietet dieser Beitrag.
Kreditmediator
Hans-Joachim Metternich vermittelt seit 1. März 2010 zwischen Unternehmen/Freiberuflern und Kreditwirtschaft, wenn es bei der Kreditvergabe zu Schwierigkeiten kommt. Über das Antragsverfahren und Voraussetzungen informiert www.kreditmediator-deutschland.de .
Aktuelle Ausgabe "der freie beruf"
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