Freie Berufe beim EuGH

 

 

Pflichtmitgliedschaft zu einem System der sozialen Sicherheit untersteht Rechtfertigungszwang von RA Peter Hartmann und Madeleine Schavoir, ABV(Auszug aus "der freie beruf" 7-8/2009)

 

Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 11.10.2001 eine Definition des Freien Berufs vorgenommen, die den bundesdeutschen Gesetzesdefinitionen in den Art. 1 Abs.2 S. 1 PartGG und § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG sowie der Definition der BFB-Mitgliederversammlung aus dem Jahre 1995 in ihren wesentlichen Elementen entspricht.

 

 

Des weiteren hat der Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 19.02.2002 die Berufskammern der Freien Berufe als Unternehmensvereinigungen im Sinne des europäischen Wettbewerbsrechts eingestuft.

 


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