Gebührenabschlag Ost

Noch immer haben zahlreiche Freiberufler in den neuen Bundesländern einen 10 (oder mehr)-prozentigen Abschlag auf die Gebühren in den alten Bundesländern hinzunehmen. Dies ist nach 20 Jahren deutscher Einheit nicht mehr geboten.

 

Eine aktuelle Übersicht über bestehende Abschläge in den neuen Bundesländern finden sie hier: (Übersicht PDF)


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