Gesundheitsdienstleistungen

Richtlinie grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung

Die Richtlinie gewährt Patienten das Recht, im Falle einer Behandlung im europäischen Ausland frei einen Arzt oder Krankenhaus auszuwählen. In drei Fällen können die Krankenkassen eine Vorabgenehmigung vorbehalten: Im Falle einer Versorgung mit stationärer Übernachtung, im Falle einer hoch spezialisierten und kostenintensiven Behandlung und in schweren und besonderen Fällen, in denen ein Risiko in Bezug auf Qualität und Sicherheit der ausländischen Behandlung besteht. In jedem Fall folgt die Kostenerstattung den Regelsätzen im Heimatstaat.

Den Richtlinientext finden Sie unter:

http://ec.europa.eu/prelex/detail_dossier_real.cfm?CL=de&DosId=197193 .

Die Bundesärztekammer hat der Maiausgabe "der freie beruf" einen Überblick über die Neuerungen gegeben.

 

Auszug aus "der freie beruf", Ausgabe 9-10/2009, zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, von Dr. Thomas Ulmer, MdEP: "Patientenwohl im Mittelpunkt"

BFB-Stellungnahme vom 21. April 2009 an die Mitglieder des Europäischen Parlaments zum Richtlinienvorschlag über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorung.

Gemeinsame Erklärung des BFB und der Freien Heilberufe zur Richtlinie über die Ausübung in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorung.

BFB-Stellungnahme vom 11. November 2008 an das Bundesminsterium für Gesundheit zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorung.

Auszug aus der Zeitschrift "der freie beruf", Ausgabe 11/2008, über die Fachtagung des Bundesgesundheitsministeriums zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung am 29. September 2008. 

Die Stellungnahme des BFB zur Konsultation der Europäischen Kommission zu Gesundheitsdienstleistungen vom 31.01.2007 finden Sie hier.

Zum Thema "Gesundheitsdienstleistungen in der EU" hat am 15./16.01.07 eine Veranstaltung zu den "Zukunftsperspektiven der Krankenversorgung in Europa" in Potsdam stattgefunden. Die Mitschrift zu der Veranstaltung finden Sie hier.

Nach dreijährigem Ringen haben sich das Europäische Parlament und der Rat im Frühjahr 2011 auf die Verabschiedung der Richtlinie über Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung geeinigt.


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