Gründungszuschuss

Am 1. August 2006 wurde der Existenzgründungszuschuss ("Ich-AG") und das Überbrückungsgeld durch ein einheitliches Förderinstrument ersetzt. Mit dem Gründungszuschuss besteht die Möglichkeit, arbeitslose Menschen gezielter beim Einstieg in eine erfolgreiche Selbstständigkeit zu unterstützen. 

Förderung wird vereinfacht
Mit "Ich-AG" und Überbrückungsgeld gab es zwei Angebote, die sich an den gleichen Kreis von Antragstellern wendeten. Die beiden Angebote hatten aber teilweise unterschiedliche Voraussetzungen und boten verschiedene Leistungen. Für die "Ich-AG" mit ihrer pauschalen Förderung, ihrer sozialen Absicherung und der längeren Förderdauer haben sich viele Frauen entschieden. Das Überbrückungsgeld war für Menschen mit einem hohen Anspruch auf Arbeitslosengeld attraktiv.

Für Arbeitsuchende machte das Nebeneinander von zwei Fördermöglichkeiten die Entscheidung unnötig kompliziert. Ziel des Gründungszuschusses ist es, die positiven Erfahrungen aus der "Ich-AG" mit den langjährigen hohen Gründungserfolgen des Überbrückungsgeldes zu vereinen. Außerdem geht es darum, Fördermittel effizienter einzusetzen und die Förderung für die Existenzgründer transparenter zu machen.

Dabei wird allerdings auch berücksichtigt, dass nicht jeder zum Unternehmer geboren und dass nicht jede Gründungsidee realisierbar ist. Durch höhere Anforderungen an die Person des Existenzgründers und seines Konzeptes soll die Qualität der geförderten Gründungen weiter verbessert, sowie Mitnahme- und Missbrauchseffekte verringert werden. 

Unterstützendes Startgeld
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen gezahlt: Gründerinnen und Gründer erhalten für neun Monate monatlich einen Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Zur sozialen Absicherung wird in dieser Zeit zusätzlich ein Betrag von 300 Euro gezahlt, der es ermöglicht, sich freiwillig in den gesetzlichen Sozialversicherungen abzusichern.

Nach neun Monaten wird davon ausgegangen, dass sich die Gründung soweit gefestigt und am Markt bewährt hat, dass der Lebensunterhalt aus der selbstständigen Tätigkeit bestritten werden kann. Um die soziale Absicherung auch danach zu gewährleisten, kann die Agentur für Arbeit für weitere sechs Monate 300 Euro monatlich bewilligen. Voraussetzung dafür ist, dass eine intensive Geschäftstätigkeit vorliegt. Das muss vom Gründer belegt werden.

Der Antragssteller muss hierzu eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der Existenzgründung vorlegen; fachkundige Stellen sind insbesondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. 

Wichtiger Hinweis: Der BFB ist kein Fachverband und daher nicht befugt, diese Stellungnahme für Sie anzufertigen. Bitte wenden Sie sich an einen Steuer- oder Unternehmensberater!!! 

Weitere Informationen gibt es bei der örtlichen Arbeitsagentur sowie über die Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

 

 


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