Private Altersvorsorge für Freiberufler

Viele Angehörige der Freien Berufe - in der Regel die so genannten "verkammerten Freien Berufe" - haben die Möglichkeit bzw. sind verpflichtet, in ein berufsständisches Versorgungswerk einzutreten. Über dieses sind sie ausreichend für das Alter und den Ruhestand abgesichert. Eine große Zahl von Freiberuflern hat diese Möglichkeit jedoch nicht und ist somit gezwungen,  private Altersvorsorge vorzunehmen. Nachdem auch der Staat die Bedeutung und Notwendigkeit der privaten Altersvorsorge erkannt hat, hat er sich zum Ziel gemacht, diese steuerlich zu fördern. Dabei herausgekommen ist die bekannte Riester-Rente. Weniger bekannt dagegen ist die Rürup-Rente. Worin liegt also der Unterschied?

Riester-Rente
Die Riester-Rente wird an dieser Stelle nicht genauer beschrieben, da für Freiberufler und Selbstständige, sofern sie nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, ein Riester-Vertrag ohnehin und per se ausgeschlossen ist. Ein Riester-Vertrag steht lediglich Arbeitern, Angestellten, Beamten und ihren Angehörigen offen.

Rürup-Rente: Altersvorsorgemodell für Gutverdiener
Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde im Jahr 2005 nach der Riester-Rente ein weiteres, steuerlich gefördertes Vorsorgeprodukt eingeführt, das insbesondere Selbstständige mit höherem Einkommen und somit hohem Steuersatz zur Vorsorge ermutigen sollte: die Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt. Diese private Leibrente sichert eine Rentenzahlung an den Versicherten bis ans Lebensende.

Um sich die staatliche Förderung zu sichern, gilt es hierbei einige Besonderheiten zu beachten:

Die Leistungen werden später ausschließlich als Rente – also in monatlichen Raten – gezahlt. Eine einmalige Auszahlung ist nicht möglich. Teilentnahmen wie bei der Riester-Rente sind nicht möglich. Der Beginn einer Rentenleistung ist frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres möglich. Die Versicherung kann weder vererbt, übertragen, beliehen oder veräußert werden. Ein großer Vorteil ist allerdings, dass die Rürup-Rente im Gegensatz zu anderen privaten Vorsorgeprodukten von Selbstständigen während der Ansparphase nicht pfändbar und damit auch "Hartz-IV-fest" ist.

Damit konzentriert sich die Rürup-Rente auf ein einziges Ziel: steuerlich begünstigt für das eigene Alter vorzusorgen.

Die geförderte Rürup-Rente kann nach Steuern ein renditestarkes Produkt sein, das im Vergleich mit anderen Vorsorgeprodukten bestehen kann. Und: Erstmals bringt die Rürup-Rente auf Grund des hohen Sonderausgabenabzugs echte Steuervorteile für Selbstständige. Wie groß die Steuerersparnis bei einer Rürup-Rente ist, hängt von mehreren Faktoren ab, u. a. vom persönlichen Steuersatz.


Gesetzesänderung rückwirkend zum 1.1.2006

Nachdem im Vergleich zur Riester-Rente – die insbesondere für Angestellte eine lohnende, weil staatlich geförderte, Zusatzvorsorge darstellte – die Rürup-Rente wenig erfolgreich war, hat der Gesetzgeber reagiert. Rückwirkend zum 1. Januar 2006 sind die Beiträge zu Rürup-Verträgen stärker als bisher steuerlich absetzbar. Außerdem dürfen nunmehr nicht mehr nur Versicherungen, sondern auch Banken und Fonds die nach dem Wirtschaftsweisen Bert Rürup benannten Vorsorgeprodukte anbieten.

Viel Verwirrung gab es in der Vergangenheit um die so genannte Günstigerprüfung nach § 10 Abs. 4a EStG. Danach hatte das Finanzamt zu prüfen, ob der Versicherte nach alter oder nach neuerer Regelung besser gestellt war. Das Problem: Selbstständige konnten nach dem bis 2004 geltenden Recht bis zu 5.069 Euro im Jahr für Versicherungsaufwendungen absetzen. Mit den seit 2005 geltenden Bestimmungen waren es nur noch 2.400 Euro pro Jahr, allerdings zuzüglich der Aufwendungen für die Rürup-Rente.

Unter bestimmten Konstellationen führte diese Regelung aber dazu, dass sich Einzahlungen bis zu einer bestimmten Höhe steuerlich nicht auswirkten. Denn hatte der Vorsorgesparer vergleichsweise hohe Beiträge zur Kranken-, Haftpflicht- oder auch Lebensversicherung entrichtet, war damit ein großer Teil der Rentenzahlungen nicht mehr steuermindern einsetzbar – im ungünstigsten Fall der volle Betrag von 2.669 Euro.

Die „Steuerfalle“ scheint nunmehr beseitigt, denn Selbstständige können nun über die Obergrenze von 5.069 Euro hinaus die Aufwendungen für die Rürup-Rente geltend machen dürfen – und das vom ersten Euro an.

Allerdings profitieren auch nach der Reform von einem Rürup-Vertrag vor allem die Selbstständigen, die sehr viel Geld übrig haben und einem hohen persönlichen Steuersatz unterliegen. Denn letztlich ist die Rürup-Rente kein Altersvorsorgemodell, sondern lediglich ein Steuersparmodell und Steuersparmodelle helfen vor allem denjenigen, die ein Steuerproblem haben, also denjenigen, die sehr viel Steuern zahlen. Die Rürup-Rente nutzt also vor allem denen, die es nicht wirklich brauchen.

Vor Abschluss eines Rürup-Vertrages sollte daher unbedingt ein Steuerberater aufgesucht werden, der dem Selbstständigen ausrechnen kann, ob sich ein Rürup-Vertrag auch wirklich lohnt.



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