Definitionen des Freien Berufs
Der Begriff "Freie Berufe" leitet sich von dem des Freien Bürgers ab. Im antiken Rom konnte nur er sich bestimmte Fachkenntnisse und Fertigkeiten aneignen. Und schon damals galt: Seine Dienstleistungen und Produkte sollten nicht allein dem Individuum, sondern auch der Gesellschaft zugute kommen.
Vieles davon findet sich in der Definition des deutschen Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes von 1995 wieder: "Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt."
In Deutschland bestehende Definitionen der Freien Berufe:
BFB-Mitgliederversammlung 1995:
"Angehörige Freier Berufe erbringen auf Grund besonderer beruflicher Qualifikation persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig geistig-ideelle Leistungen im gemeinsamen Interesse ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit. Ihre Berufsausübung unterliegt in der Regel spezifischen berufsrechtlichen Bindungen nach Maßgabe der staatlichen Gesetzgebung oder des von der jeweiligen Berufsvertretung autonom gesetzten Rechts, welches die Professionalität, Qualität und das zum Auftraggeber bestehende Vertrauensverhältnis gewährleistet und fortentwickelt."
§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG:
Freiberufliche Tätigkeiten im steuerrechtlichen Sinne werden nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG in Katalogberufe, also beispielsweise den Arzt oder Rechtsanwalt und den Katalogberufen ähnliche Berufe differenziert. Der ähnliche Beruf muss dem Katalogberuf in allen Punkten entsprechen, das heißt er muss alle Wesensmerkmale eines konkreten Katalogberufes zumindest nahezu vollständig enthalten. So müssen Ausbildungen als Voraussetzungen für die jeweilige Berufsausübung vergleichbar sein.
§ 1 Abs. 2 PartGG:
Seit Juli 1998 enthält § 1 Abs. 2 S. 1 PartGG die folgende Definition der Freien Berufe:
"Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage
besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung
die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige
Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der
Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt."
In Satz 2 dieser Vorschrift werden dann einzelne Freie Berufe aufgezählt.
Allgemeine Übersicht der Definitionen der Freien Berufe.
Here you can find an english version of the existing definitions of Liberal Professions in the EU.
Urteil des EuGH vom 11.10.2001 in der Rechtssache C-267/99, Adam ./. Administration de l'enregistrement et des domaines de Luxembourg (PDF)
Charakteristik der Freien Berufe
Professionalität
In unserer immer komplexeren Gesellschaft benötigen die Menschen zunehmend kompetente Unterstützung. Die hochqualifizierten Freiberufler helfen, beraten und vertreten neutral und fachlich unabhängig.
Gemeinwohlverpflichtung
Die Sicherung der Gesundheitsvorsorge, der Rechtsordnung und der Kultur liegt im Interesse aller Bürger. Die der Allgemeinheit verpflichteten Freiberufler tragen dafür besondere Sorge.
Selbstkontrolle
Patienten, Mandanten und Klienten erwarten persönliche Betreuung auf neuestem Kenntnisstand. Der hohe ethische Anspruch der Freiberufler und ihre strenge Selbstkontrolle garantieren gesicherte Qualität.
Eigenverantwortlichkeit
Wer Verantwortung übernimmt, schafft Vertrauen und sichert Wachstum. Freiberufler sind mehrheitlich selbstständig tätig, sie erwirtschaften 10,1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes und beschäftigen über drei Millionen Mitarbeiter.
Aktuelle Ausgabe "der freie beruf"
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