Die Kommission hat am 8. Oktober 2008 einen Richtlinienvorschlag für eine Richtlinie über die Rechte der Verbraucher vorgelegt [KOM(2008) 614 endg.].
Der Vorschlag ist abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/consumers/rights/docs/COMM
_PDF_COM_2008_0614_F_DE_PROPOSITION_DE_DIRECTIVE.pdf
Die vorgeschlagene Richtlinie überarbeitet und fasst folgende Richtlinie zusammen:
- Richtlinie 85/577/EWG über außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge;
- Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbrauchsgüterverträgen;
- Richtlinie 97/7/EG über Fernabsatzverträge
- Richtlinie 99/44/EG über den Verbrauchsgüterverkauf und Garantien für Verbrauchsgüter.
Der Richtlinienentwurf sieht in Art. 4 das Prinzip der Vollharmonisierung vor. Die Mitgliedstaaten dürfen danach keine Rechtsvorschriften zu vertraglichen Verbraucherrechten aufrechterhalten oder einführen, die von der Richtlinie abweichen. Im Gegensatz zum Prinzip der Mindestharmonisierung, nach dem die Mitgliedstaaten auch strengere Regelungen erlassen können, ist hier ein Abweichen „nach oben“ nicht möglich.
Das Europäische Parlament hat am 24. März 2011 die neue Verbraucherrechte-Richtlinie verabschiedet. Federführender Ausschuss war der IMCO (Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz); Berichterstatter war Dr. Andreas Schwab (EVP). Dr. Schwab hat über seine Arbeit im dfb in der April-Ausgabe 2010 und in der Mai-Ausgabe 2011 berichtet.
Der BFB hatte zum Richtlinienvorhaben im April 2010 gegenüber dem Berichterstatter Stellung bezogen. (siehe BFB-Stellungnahme)
Der seinerzeitigen Forderung nach einer Optimierung der Begrifflichkeiten (Begriff des Unternehmers statt des Gewerbetreibenden) ist stattgegeben worden!
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