15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet
Am 15. Dezember 2010 haben die Ministerpräsidenten der Länder den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Nachdem der BFB zusammen mit zahlreichen anderen Wirtschaftsverbänden immer wieder gegen die ursprüngliche Fassung des Staatsvertrages protestiert hatte, wurden durch die Politik Anpassungen im Vertrag vorgenommen. Die Neuregelungen entlasten vor allem Kleinbetriebe, wie in den Freien Berufen üblich. Das neue Gebührenmodell muss noch durch die Länderparlamente verabschiedet werden.
Hier finden Sie den von den Ministerpräsidenten unterzeichneten 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
Hier finden Sie die gemeinsame Stellungnahme der Wirtschaftsverbände.
Hier finden Sie ein Informationsblatt zu den Rundfunkgebühren ab 2013.
Hier finden Sie einen Vergleich des alten Modells mit dem neuen Modell.
Gemeinsame Pressemitteilung der Wirtschaftsorganisationen vom 9. Juni 2010: "Bewertung zur Reform der Rundfunkgebühren
Geräteunabhängiger Beitrag richtig, Belastungen für Betriebe vermeiden"
Die seit dem 1.1.2007 geltende - weltweit weitestgehend einmalige - Rundfunkgebühr für Computer mit Internetzugang beschwert in unzumutbarer Art und Weise den Mittelstand und die Freie Berufe. Darauf hat der BFB bereits 2004 in zahlreichen Schreiben an die Ministerpräsidenten und Fraktionsvorsitzenden der Länderparlamente hingewiesen. Denn bereits zu diesem Zeitpunkt stand die Entscheidung über eine Verlängerung des bestehenden Moratoriums, das eine Befreiung von dieser Zusatz-Gebühr über den 31.12.2006 hinaus vorsah, an.
Hier finden Sie eine Übersicht der bisherigen Rechtsprechung zur Rechtmäßigkeit der Gebührenpflicht für internetfähige PC's, die beruflich genutzt werden.
Hier finden Sie einen Überblick über Neuregelungen im Bereich der Rundfunkgebührenerhebung für internetfähige PC’s ab 1.1.2007.
Hier finden Sie das Anschreiben der BFB-Mitgliedsorganisationen.
Hier finden Sie das Muster des Anschreibens des BFB.
Hier finden Sie das Muster des Anschreibens ohne BFB-Logo.
Hier finden Sie einen Auszug der entscheidenden Passage aus dem Rundfunkstaatsvertrag.
Aktuelle Ausgabe "der freie beruf"
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