Bislang gilt Sozialpolitik als beinahe exklusive Angelegenheit der Tarifparteien - die Freiberufler haben da nichts zu suchen. Warum eigentlich nicht?
Zugegeben: In aller Regel und bis auf wenige Ausnahmen ist der Freiberufler als Selbstständiger von einer Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Sozialversicherung befreit. Im Prinzip nämlich fällt die finanzielle Vorsorge für Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit und Unfallschaden in die ureigene Verantwortung des einzelnen Freiberuflers als Individuum, und das muss so bleiben!
Aber: In der pluralistischen Gesellschaft, die dieses Achtzig-Millionen-Volk bildet, darf die wirtschaftliche Bedeutung der Berufsgruppe insgesamt nicht bestritten werden, denn:
Der Anteil der freiberuflichen Dienstleistungen am Bruttosozialprodukt liegt bei rund neun Prozent; der Anteil der Erwerbstätigen im Bereich der Freien Berufe lag 1994 bei 12,8 Prozent - gemessen an der Gesamtzahl der Menschen, die ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit bestreiten - und
als Arbeitgeber für rund 2,8 Millionen Beschäftigte, die sozialversicherungspflichtig sind, tragen die rund 857 Tausend Angehörigen der Freien Berufe in der Bundesrepublik Deutschland ganz erheblich zur Finanzierung der gesetzlichen Sozialversicherung bei, auch wenn sie für sich selbst keine Beiträge entrichten und keine Ansprüche erwerben.
Aktuelle Ausgabe "der freie beruf"
![]() |
"der freie beruf"-Jubiläumsausgabe: "Freie Berufe: Ein Leitbild"