Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung

Stipendien für berufliche Talente

Der BFB ist neben dem DIHK und DHKT einer der drei Gesellschafter der SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung. Die SBB koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zwei Stipendienprogramme für Menschen, die in Ausbildung und Beruf besondere Leistungen gezeigt haben.

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt Berufseinsteiger unter 25 Jahren bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche und fachübergreifende Weiterbildungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.

Voraussetzung für die Bewerbung ist eine mit einem besonders guten Ergebnis abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen. Auch der begründete Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule kann für die Bewerbung qualifizieren.

Interessierte mit einer Ausbildung aus dem Bereich Freie Berufe, etwa Rechtsanwaltsfachangestellte/r oder Pharmazeutisch-Kaufmännische Angestellte (PKA) wenden sich an die Kammer, bei der das Ausbildungsverhältnis eingetragen war. Für die bundesgesetzlich geregelten Gesundheitsfachberufe, zum Beispiel Physiotherapeut/in, Altenpfleger/in, ist die SBB die direkte Ansprechpartnerin.

Weitere Informationen: www.weiterbildungsstipendium.de

Das Aufstiegsstipendium unterstützt Berufserfahrene bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums. Das Programm richtet sich vor allem an diejenigen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung durch mehrjährige Berufserfahrung, Anerkennung einer besonderen fachlichen Begabung (Begabtenprüfung, Eignungsprüfung) oder eine berufliche Fortbildung (Techniker, Meister oder vergleichbare Abschlüsse) erworben haben. Doch auch diejenigen, die vor, während oder nach ihrer Ausbildung die schulische Hochschulreife erlangt haben, sind förderberechtigt.

Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Aufstiegsstipendium sind eine abgeschlossene Berufsausbildung, mindestens zwei Jahre Berufspraxis nach der Ausbildung sowie der Nachweis einer besonderen beruflichen Leistungsfähigkeit. Diese kann unter anderem durch eine hervorragende Abschlussnote der Ausbildungsprüfung oder einer Aufstiegsfortbildung belegt werden.

Weitere Informationen: www.aufstiegsstipendium.de

 

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