Tipps und Hinweise für Ausbilder

Wenn Sie Freiberufler sind und gerne junge Menschen in einem dualen Ausbildungsberuf ausbilden möchten, finden Sie hier entsprechende Informationen. Für alle Fragen zur Ausbildung stehen Ihnen die berufsständischen Kammern der Freien Berufe - für die den Freien Berufen zuzuordnenden Ausbildungsberufen - zur Verfügung. Für alle anderen Ausbildungsberufe, z. B. Bürokaufmann, Bauzeichner, Fachinformatiker, Vermessungstechniker usw., sind die Industrie- und Handelskammern (IHK) zuständige Stelle. Für den für Freiberufler eher seltenen Fall einer Ausbildung in einem Handwerksberuf, z. B. zum Zahntechniker, sind die Handwerkskammern zuständig.

Einen ersten umfassenden Überblick über Ihre Rechte und Pflichten, aber auch über die Rechte der Auszubildenden informiert sie die Ausbildungsfibel der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Ausbildungsfibel steht unten zum Download bereit, kann aber auch kostenlos bezogen werden über: Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Celle, Tel.: 05141-961-200. 

Ausbildungsfibel der BA (PDF, 192 Seiten) 

Hilfreich ist auch eine Broschüre aus dem Bundesbildungsministerium "Ausbildung und Beruf". Die Broschüre richtet sich an Ausbildungsberater, Eltern, Schüler und Lehrer sowie Auszubildende und Ausbilder.

Ausbilden lohnt sich! Dass sich Ausbildung nicht nur für die Jugendlichen, sondern auch für Sie als Ausbilder lohnt - rechnet - zeigt eindrucksvoll eine Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB). Insbesondere für Angehörige der Freien Berufe ist der Nutzen der Ausbildung größer als die Kosten (siehe Beitrag). Das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB) hat hieraus ein Faltblatt "Nutzen und Kosten der Berufsausbildung" erstellt, das Sie sich ebenfalls einmal anschauen sollten.

Faltblatt "Warum sich Ausbildung für Betriebe lohnt..." (PDF)

Wenn Sie mit der Ausbildungsreife der jugendlichen Bewerberinnen und Bewerber unzufrieden sind, haben Sie die Möglichkeit, über die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) finanzierten sog. ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) Ihre Auszubildenden während der Ausbildung weiter zu qualifizieren:

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
Die Leistung zielt darauf ab, Jugendlichen, die besonderer Hilfen bedürfen, durch Förderung des Erlernens von Fachtheorie, Stützunterricht zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten sowie durch sozialpädagogische Begleitung, die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer erstmaligen betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen zu ermöglichen.

Ausbildungsbegleitende Hilfen müssen über betriebs- und ausbildungsübliche Inhalte hinausgehen.

Für die Durchführung erhalten die Bildungsträger die erforderlichen Maßnahmekosten. Sofern abH während der üblichen betrieblichen Arbeitszeit durchgeführt wird, kann dem Betrieb ein Zuschuss zu der anteiligen Ausbildungsvergütung gewährt werden.

Mehr Informationen zu abH erhalten Sie über die zuständige Arbeitsagentur sowie in unserem Infoblatt


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BFB-Infoblatt zu ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH)

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