07.09.06 - Pressemitteilung
BFB: Neue Fahrtenbuchregelung verstößt gegen Berufsordnung
BFB kritisiert Fahrtenbuchregelung.
Nach der Neuregelung für die private Nutzung von Betriebsfahrzeugen müssen 3,4 Millionen Freiberufler und Selbstständige nachweisen, dass sie ihren Firmenwagen zu mehr als 50 Prozent betrieblich einsetzen. Für Angestellte, die auch privat ein Firmenfahrzeug fahren, gilt die Einschränkung dagegen nicht.

„Bei dem Bundesverband der Freien Berufe (BFB) stößt diese Ungleichbehandlung auf verfassungsrechtliche Bedenken im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes“, warnt Arno Metzler, Hauptgeschäftsführer des BFB. „Während der Gesetzgeber davon ausgeht, dass ein Angestellter den Firmenwagen überwiegend geschäftlich nutzt, wird den Freiberuflern und Selbstständigen dagegen von vorne herein unterstellt, ein Betriebsfahrzeug diene zugleich seinem Privatvergnügen. Das ist für uns nicht akzeptabel, denn: Zwei Drittel aller Freiberufler arbeiten in Klein- und Kleinstbetrieben. Es liegt auf der Hand, dass das Firmenfahrzeug vornehmlich für die Ausübung der Tätigkeit genutzt wird. Darüber hinaus verstößt das Führen eines Fahrtenbuches gegen die Verschwiegenheitspflicht und damit gegen die Berufsordnung zahlreicher Freiberufler. Hier muss dringend nachgebessert werden“, so Metzler.

„Es ist für uns nicht einzusehen, dass Angestellte weiterhin ihren privaten Nutzen pauschal mit einem Prozent des Listen-Neupreises pro Monat versteuern, zuzüglich 0,03 Prozent zur Arbeitsstätte, während Freiberufler und Selbstständige dagegen für den Fiskus penibel ein verwaltungsaufwendiges Fahrtenbuch führen müssen. Sie sind verpflichtet, dafür jede Dienstfahrt mit Zeitangaben und Kilometerständen zu versehen, Ziel, Route, Zweck und Gesprächspartner zu fixieren sowie jede einzelne Privatfahrt mit Kilometerangaben niederzuschreiben. Das bedeutet für die meisten Freiberufler, die ihre Arbeit überwiegend allein erledigen, nicht nur einen ungeheuren Verwaltungsaufwand sondern streng genommen auch einen Verstoß gegen ihre Schweigepflicht“, so Metzler weiter. „Da nützt auch das nachgeschobene Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltung vom 28. April 2006 (BGBI. I S. 1095) nichts, das für alle Fahrtenbuch säumigen Steuerzahler eine Verkürzung der Belegklausel auf drei Monate enthält. Denn auch daraus geht nicht eindeutig hervor, wie die Belege für den Dienstwagen zu erbringen sind. Wer sich hier an der schwammigen Formulierung des Bundesministeriums für Finanzen orientiert, der riskiert hohe Steuernachforderungen. Es hängt dann nämlich allein vom Betriebsprüfer ab, ob er die erbrachten Nachweise gelten lässt. Wenn nicht, sind Freiberufler und Selbstständige am Ende die Dummen.“

Der BFB fordert den Gesetzgeber dringend auf, eine vereinfachende Regelung zu erarbeiten, die Freiberufler bürokratisch entlastet, sie nicht gegenüber Angestellten benachteiligt und zugleich ihre berufsverbindliche Schweigepflicht gegenüber ihren Patienten, Klienten und Mandanten berücksichtigt.


Der BFB als Spitzenorganisation der freiberuflichen Kammern und Verbände vertritt 906.000 selbstständige Freiberufler. Diese beschäftigen über 2,8 Millionen Mitarbeiter – darunter ca. 141 Tausend Auszubildende – und erwirtschaften rund 9,2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes

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