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Krankenversicherung und Pflegeversicherung

Die Regelungen zur Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV) haben sich mit Verabschiedung der Gesundheitsreform im April 2007 grundlegend geändert. Seit dem 1. Januar 2009 müssen alle Personen und Selbstständigen krankenversichert sein.

Pflichtversichert waren schon vorher Landwirte und Künstler und Publizisten (Letztere über die Künstlersozialkasse, umfangreiche Informationen zur Künstlersozialversicherung finden sich auch hier). Mit Verabschiedung der Gesundheitsreform im April 2007 und der Einführung des Gesundheitsfonds zum 1.1.2009 besteht nunmehr auch eine Krankenversicherungspflicht für alle anderen Selbstständige.

Grundsätzlich müssen Selbstständige dabei in das Versicherungssystem zurückkehren, in dem sie zuletzt versichert waren: Selbstständige die zuletzt gesetzlich krankenversichert (GKV) waren, können wieder zurück in ihre alte Kasse, müssen aber die Beiträge rückwirkend zum 01.04.2007 zahlen. Für Selbstständige, die eine private Krankenversicherung (PKV) finden, die den Selbstständigen aufnimmt, entfallen diese Rückzahlungen. Gleichwohl sollte hier bedacht werden, dass die Beiträge bzw. Prämien zur PKV mit zunehmendem Alter steigen.

Personen, die früher gar nicht krankenversichert waren, können entscheiden, ob sie die GKV oder PKV wählen. Beide Systeme dürfen die Selbstständigen dann nicht ablehnen. In der PKV haben sie mindestens Zugang zum sog. Basistarif. Die Beiträge zum Basistarif orientieren sich an Geschlecht und Alter (ohne weitere Risikozuschläge) und dürfen den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der GKV nicht überschreiten.

Weitere Informationen zum Thema "Krankenversicherungsschutz für Selbstständige" erhalten Sie über das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums unter Tel.: 01805 - 99 66 01.