Das Gesetz zum Abbau der kalten Progression hat nach Befassung des Vermittlungsausschusses und Zustimmung des Bundestags auch den Bundesrat passiert.
Mit dem Gesetz wird lediglich die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des Grundfreibetrags der Einkommensteuer umgesetzt. Die von der Bundesregierung im ursprünglichen Gesetzentwurf beabsichtigte Anpassung des gesamten Tarifverlaufs, die zu einer jährlichen Steuerentlastung von circa sechs Milliarden Euro geführt hätte, hatte im Bundesrat keine Mehrheit gefunden.
Mit dem jetzt verabschiedeten Ergebnis des Vermittlungsausschusses steigt der jährliche Grundfreibetrag von 8.004 Euro
ab 1. Januar 2013 auf 8.130 Euro und
ab 1. Januar 2014 auf 8.354 Euro.
Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent bleibt konstant.
Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt am 25.02.2013 verkündet.