In die Steuerschlagzeilen geraten die Freien Berufe häufig im Zusammenhang mit der Gewerbesteuer. Zuletzt im Juni 2010 bekräftigte der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund ihren Wunsch, die Freien Berufe in die Besteuerung mit einzubeziehen. Hintergrund ist, dass der Bundesminister der Finanzen im März 2010 eine Gemeindefinanzkommission, deren Arbeitsgruppe „Kommunalsteuern“ eine Bestandsaufnahme der bestehenden Gewerbesteuer vornehmen und Vorschläge unter Einbeziehung von Alternativmodellen erarbeiten soll, eingesetzt hat.
Erst Ende 2003 scheiterte ein wiederholter Versuch, die Gewerbesteuer auf die Freien Berufe auszuweiten am Widerstand des Bundesrates. Und das aus guten Gründen: Zum einen sind Freiberufler keine Gewerbetreibende. Zum anderen handelt es sich bei der Gewerbesteuer um ein Fiskalrelikt, das nicht ausgeweitet, sondern abgeschafft gehört.
Auch das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2008 den Ausschluss der Freien Berufe von der Gewerbesteuer als verfassungskonform angesehen und stellt fest, dass nach wie vor signifikante Unterschiede zwischen Freien Berufen und Gewerbetreibenden zu erkennen sind.