Werbung: Sachliche Informationen sind erlaubt!
Warum macht ein Teppichhändler Reklame, ein Rechtsanwalt aber nicht? Ganz einfach: Weil der Anwalt kein Händler ist. Der Rechtsanwalt und der Arzt, der Steuerberater, der Tierarzt und der unabhängige Sachverständige - sie alle sind Freiberufler, die keine Waren anpreisen, sondern hochqualifizierte Dienstleistungen in fachlicher Unabhängigkeit erbringen. Zu den Grundsätzen freiberuflicher Tätigkeit gehört daher, dass sich der Freiberufler nicht vordringlich vom Gewinnstreben leiten lässt, sondern im Rahmen seiner Berufsausübung in einem besonderen Vertrauensverhältnis eine gesteigerte Verantwortung übernimmt. Aus dieser besonderen Vertrauensstellung resultieren besondere rechtliche Rahmenbedingungen für die Werbung eines Freiberuflers. Für die Selbstdarstellung der Freien Berufe in der Öffentlichkeit gilt daher der Grundsatz: Sachliche Information der Verbraucher ist zulässig!
Anbei der BFB-Werbeflyer zum Downloaden. Der Postversand erfolgt gegen eine Pauschalvergütung von 5 €.