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Verbindliche Mindest- und Höchstsätze verstoßen gegen Europarecht

Das am 4. Juli 2019 verkündete Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union zu den verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure haben sowohl der BFB wie auch die BFB-Mitgliedsorganisationen aus dem Bereich Bauen und Planen sowie ihre berufspolitischen Partner kommentiert. Hier finden Sie die gemeinsame Bewertung zu der Entscheidung. Diese zusammenfassende Bewertung ist eine vorzeitige Auskoppelung aus dem Magazin „der freie beruf“ des BFB.

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