Berufsrechte und Qualitätssicherung

Berufsrechte und Qualitätssicherung

Identitätsstiftend für die Freien Berufe insgesamt ist die Verpflichtung dazu, stets Dienstleistungen von hoher Qualität zu erbringen – auch und gerade in höchst sensiblen Bereichen des Einzelnen und der Gesellschaft insgesamt. Freiberufliche Dienstleistungen sind ihrer Natur nach auf den individuellen Einzelfall zugeschnitten und deshalb nicht vergleichbar mit standardisierten industriellen Prozessen und Gütern, die sich üblicherweise durch ein hohes Maß an Substituierbarkeit und durch die Möglichkeit zur Massenproduktion charakterisieren lassen. Konsequenterweise unterscheidet sich daher auch der Rechtsrahmen für den Berufszugang und die Berufsausübung in den Freien Berufen von anderen Bereichen der Wirtschaft: Die Selbstverwaltung aus Kammern und Verbänden der Freien Berufe, die Berufsrechte und insbesondere die aktuell im Fokus der Diskussion stehenden Prinzipien wie Fremdkapitalregelungen, Honorar- und Gebührenordnungen und Vorgaben für die Rechtsform freiberuflicher Einheiten sind von systemischer Bedeutung. Hohe Qualität ist der Markenkern der freiberuflichen Dienstleistungen, weil die Verbraucher, Patienten, Mandanten, Klienten und Kunden sie von den Freien Berufen erwarten.