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Qualifikation und Qualität als gemeinsame Werte Europas erhalten

Wirtschaftspolitisches Frühstück unter dem Titel „Europäische Deregulierung bei Freien Berufen – Auswirkungen auf nationale Kompetenzen sowie den Verbraucher- und Patientenschutz”

Der Einladung waren unter anderem die Bundestagsabgeordneten Heike Baehrens (SPD), Rudolf Henke (CDU/CSU) und Iris Eberl (CDU/CSU) gefolgt. Die Freien Berufe vertraten Dr. Peter Engel, BFB- Vizepräsident und BZÄK-Präsident, Prof. Dr. Wolfgang Ewer, BFB-Vizepräsident und Präsidiumsmitglied des Deutschen Anwaltvereins, und BFB-Hauptgeschäftsführerin Dr. Stephanie Bauer.

Im Fokus des Austausches stand das Dienstleistungspaket der Europäischen Kommission vom 10. Januar 2017. Das Paket enthält weitreichende Vorschläge zur Weiterentwicklung des Binnenmarktes für Dienstleistungen, darunter eine „Dienstleistungskarte“, die Dienstleistungen im Ausland erleichtern soll, sowie Vorschläge zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Berufsregulierung und ausdifferenzierte Notifizierungspflichten der Mitgliedstaaten an die EU-Kommission. Deutschland und andere Mitgliedstaaten kritisieren die Vorschläge als inhaltlich ungeeignet; zudem bedeuten sie einen Eingriff in die Souveränität der Mitgliedstaaten. Zu weiten Teilen des Paketes haben deshalb inzwischen sowohl der Bundesrat als auch der Deutsche Bundestag Subsidiaritätsrügen ausgesprochen.

Für Sabine Poschmann MdB, die die Subsidiaritätsrüge des Deutschen Bundestages maßgeblich mit auf den Weg gebracht hat, steht fest: „Auf dem Weg zu einem einheitlichen Binnenmarkt dürfen unsere hohen Qualitätsstandards bei Dienstleistungen zugunsten der Verbraucher nicht gefährdet werden.“ Der EU-Kommission fehle hier eine differenzierte Sichtweise auf die Freien Berufe.

Prof. Dr. Wolfgang Ewer wies auf die Gemeinwohlorientierung freiberuflicher Leistungen hin und unterstrich den hohen Qualitätsanspruch der Freien Berufe. Der Einstieg in einen Billigwettbewerb sei dezidiert abzulehnen. „Mit dem Dienstleistungspaket soll uns das Herkunftslandprinzip für Dienstleistungen durch die Hintertür aufoktroyiert werden. Das ist grundfalsch, weil es ausschließlich zu weniger Qualität führt.“

Dr. Peter Engel wies auf die im Bereich der Heilberufe bestehenden Vorgaben der Berufsanerkennungsrichtlinie hin. Eine weitere Verschärfung der Prüfungsmaßstäbe, wie beispielsweise im Richtlinienvorschlag zur Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgesehen, sei kontraproduktiv. „Gegen ein pauschales Agieren der EU-Kommission ohne Beachtung der Besonderheiten einzelner Mitgliedstaaten und Berufsgruppen haben wir große Bedenken.“

Die Teilnehmer waren sich einig, dass die Subsidiaritätsrügen des Deutschen Bundestages und des Bundesrates ein starkes politisches Signal sind. Und zwar nicht nur in Richtung der EU-Kommission, sondern auch in Richtung der deutschen Bundesregierung hinsichtlich der weiteren europäischen Beratungen zum Dienstleistungspaket. Der Austausch wird fortgesetzt.