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Peter Klotzki: „BFB begrüßt Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket, das noch ergänzt werden sollte.“

Das umfangreiche Paket ist ein wichtiges Signal. Allerdings müssen bei der Überbrückungshilfe längere Zeiträume sowie der Lebensunterhalt berücksichtigt und beim Kreditangebot nachgesteuert werden.

„Der BFB begrüßt ausdrücklich, dass die Koalitionspartner mit ihrem umfangreichen Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket weitere Impulse formulieren, um die Wirtschaftskraft zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern. Damit setzen sie ein wichtiges Zeichen für den Aufbruch. Bei der weiteren Ausgestaltung darf es nicht zu einer einseitigen Privilegierung einzelner Branchen kommen. Maßgabe auch für den Zugang zu Liquiditätshilfen muss der krisenbedingte Umsatzrückgang sein. Überdies muss nachgesteuert werden, um gerade kleine Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern, wie sie bei den Freien Berufen üblich sind, noch besser durch die Krise zu begleiten“, so BFB-Hauptgeschäftsführer Peter Klotzki.

„Die Koalitionäre fixieren vielzählige Erleichterungen, sei es bei Abschreibungsregeln oder einem weiteren Bürokratieabbau. Auch nennen sie Erkenntnisse, die sie aus der Krise gewonnen haben und die in politisches Handeln einmünden sollen. So sollen ein Modernisierungsschub einsetzen und bestehende Defizite entschlossen beseitigt werden. Die Bundesregierung kann jetzt Ernst machen mit dem Ausbau digitaler Verwaltungsleistungen, der aber zu keinerlei bürokratischer Belastung der Wirtschaft führen darf und höchsten Datenschutzanforderungen genügen muss. Wertvoll ist überdies, dass beispielsweise die Kommunen größere Spielräume für verstärkte Investitionen erhalten. Damit kann zusätzliche wirtschaftliche Dynamik entfacht werden.

Aus Sicht der Freien Berufe, bei denen weite Teile erst zeitversetzt durch eine nachlaufende Rechnungslegung von der Krise betroffen sein können, muss die avisierte Überbrückungshilfe aber auch Verluste berücksichtigen, die erst im Juni, Juli und August einsetzen. Die jetzige Formulierung in den Ausführungsbestimmungen sieht dies leider nicht vor, Voraussetzung sind lediglich Verluste, die in den Monaten April und Mai verzeichnet wurden und bis in den August fortdauern. Hier muss das Zeitfenster dringend erweitert werden. Sollte darüber hinaus weiterer Bedarf bestehen, muss eine Verlängerung erfolgen. Überdies spiegelt die Überbrückungshilfe die Lebenswirklichkeit gerade vieler Solo-Selbstständiger nicht ein: Die starre Abgrenzung zwischen Betriebsmitteln und Lebensunterhalt bleibt weiterhin lebensfremd. Der Lebensunterhalt sollte insbesondere im Bereich der Solo-Selbstständigen einbezogen werden. Dies könnte auch gelingen, indem bei den Betriebskosten beispielsweise ein Unternehmerlohn eingesteuert wird.

Zudem bleibt beim Kreditangebot weiterhin eine Mittelstandslücke bestehen: Der KfW-Schnellkredit gilt nur für Betriebe ab zehn Beschäftigten. So können Kleinstunternehmen nicht auf die zu 100 Prozent staatlich garantierte Kreditlinie der KfW zurückgreifen. Hier muss noch eine Lösung geschaffen werden.“