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Prof. Dr. Ewer: „Corona-Rettungsschirm lässt gerade kleine Unternehmen auch bei den Freien Berufen im Regen stehen.“

Eine an die Landesverbände der Freien Berufe adressierte Abfrage fokussiert Wirksamkeit und Fallstricken der Soforthilfen von Bund und Ländern sowie den Kreditangeboten der KfW. Die Ergebnisse: Nachgesteuert werden muss insbesondere bei der Soforthilfe des Bundes aufgrund zu kurzer Fristen für Freiberufler, die erst nachlaufend ihre Leistungen in Rechnung stellen. Anträge sollten nicht nur bis Ende Mai, sondern mindestens bis Ende August gestellt werden können.

„Der Corona-Rettungsschirm lässt gerade kleine Unternehmen auch bei den Freien Berufen im Regen stehen. Bei der Soforthilfe und den Kreditangeboten muss dringend nachgesteuert werden“, so BFB-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer zu den Ergebnissen einer an die Landesverbände der Freien Berufe adressierten Abfrage zu Wirksamkeit und Fallstricken der Soforthilfen von Bund und Ländern sowie den Kreditangeboten der KfW.

„Die Trends, die sich bereits bei einer letzten Umfrage vor gut einem Monat abgezeichnet haben, verdichten sich. Jetzt, da gerade das Ablaufdatum der Antragsfrist der Soforthilfe des Bundes zu Ende Mai näher rückt, ist es allerhöchste Zeit, das Programm fortzuentwickeln. Die Soforthilfe insbesondere des Bundes muss an zwei Stellen überarbeitet werden.

Nachgebessert werden muss zum einen aufgrund zu kurzer Fristen für Freiberufler, die erst nachlaufend ihre Leistungen in Rechnung stellen. Bei ihnen drohen Umsätze und Liquidität zeitversetzt wegzubrechen. Anträge sollten also nicht nur bis Ende Mai, sondern mindestens bis Ende August gestellt werden können.

Überdies muss die Soforthilfe neu ausgerichtet werden, auch die anbrandende Rückforderungswelle zeigt die Dringlichkeit. So muss bei den Betriebskosten beispielsweise ein Unternehmerlohn eingesteuert werden. Die Soforthilfe soll ausgeweitet werden auf die Deckung des Lebensunterhalts und sich nicht ausschließlich auf Betriebsmittel erstrecken. Viele Solo-Freiberufler oder solche mit wenigen Mitarbeitern sind gezwungen, aus den laufenden Einnahmen zugleich ihren Lebensunterhalt zu decken. Auch dient die Wohnung vielen als Arbeitsstätte, so dass eine Differenzierung zwischen betrieblichem und privatem Bereich kaum möglich ist. Der Verweis auf einen Anspruch auf den Bezug von ALG II, dessen Voraussetzungen deutlich vereinfacht wurden, nutzt aber bei den Vorlaufzeiten der Prüfung im Vergleich zur Soforthilfe nichts, wenn das Aus droht.

Darüber hinaus bleiben das Kreditangebot unvollständig und die Hausbanken limitierender Faktor. Der KfW-Schnellkredit etwa gilt nur für Betriebe ab zehn Beschäftigen aufwärts. So können Kleinstunternehmen nicht auf die zu 100 Prozent staatlich garantierte Kreditlinie der KfW zurückgreifen. Hier muss eine Lösung geschaffen werden.“

Die Ergebnisse im Einzelnen:

  • Die Soforthilfe des Bundes wie auch die Soforthilfen der Länder werden von den Freien Berufen nachgefragt. Ebenso die Angebote KfW-Unternehmerkredit, KfW-Schnellkredit und ERP-Gründerkredit.
  • Die Soforthilfen werden als durchaus hilfreich angesehen. Auch wenn Pauschalaussagen nicht zu treffen sind, die Soforthilfen der Länder kommen noch besser bei den Freien Berufen an, wohl auch deshalb, weil sie noch stärker beworben wurden.
  • Kritisiert wird allerdings, dass die Kosten des Lebensunterhalts in vielen Länderprogrammen und auch im Bundesprogramm nicht erfasst werden. Überdies haben einige Freiberufler von einem Antrag abgesehen, weil sie aufgrund unwissentlich unberechtigt gestellter Anträge Sanktionen fürchteten, was teils auch auf unpräzise Antragsformulierungen zurückzuführen sein kann.
  • Grundsätzlich sollen die Soforthilfen nach Ansicht der Freiberufler verlängert werden.
  • Beim Kreditangebot der KfW sind die Freien Berufe verhaltener. Beim Unternehmerkredit machen die Freiberufler weiterhin ein restriktives Verhalten ihrer Hausbanken aus. Beim Schnellkredit kritisieren sie, dass für viele Freiberufler nicht erfüllbare Voraussetzungen aufgestellt worden sind. Ihn können nur Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern beantragen. Der klassische Freiberufler mit durchschnittlich drei Mitarbeitern liegt schlichtweg meist darunter.