Berufsrechte und Qualitätssicherung

Verschwiegenheitspflichten

Für Freie Berufe hat der Schutz des Vertrauensverhältnisses zu ihren Klienten oberste Priorität. Dazu gehört die absolute Verschwiegenheit im Sinne der Wahrung des Berufsgeheimnisses, das Eintreten für die wohlverstandenen Interessen der Klienten und das Vermeiden jeglicher Interessenkonflikte. Eine besondere Herausforderung auch für die Freien Berufe wird künftig darin bestehen, die hohen gesetzlichen Anforderungen des Datenschutzes mit den Erfordernissen der umfassenden Digitalisierung von Wirtschaftsabläufen in Übereinstimmung zu bringen. Der BFB hat deshalb im Rahmen der Konsultation zum Gesetzentwurf zur Speicherpflicht (und Höchstspeicherfrist) von Verkehrsdaten eine verdachts- und anlasslose Vorratsdatenspeicherung klar abgelehnt und angeregt, diese so zu überarbeiten, dass der Schutz von Berufsgeheimnissen auch künftig gewahrt bleibt. In Abwägung eines angemessenen Verhältnisses von Schutz und Sicherheit auf der einen und Freiheit und Rechtsstaat auf der anderen Seite, muss die vorsorgliche anlasslose Speicherung aller Verkehrsdaten absolute Ausnahme bleiben.