Aktuelles

EU-Rat zum Dienstleistungspaket

EU-Mitgliedstaaten positionieren sich zum Notifizierungsverfahren und zur Verhältnismäßigkeitsprüfung.

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich im Rat am 29. Mai 2017 auf eine gemeinsame Position für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament (EP) zu zwei Kernpunkten des im Januar 2017 veröffentlichten Dienstleistungspaketes geeinigt: dem Notifizierungsverfahren und der Verhältnismäßigkeitsprüfung. Während das Notifizierungsverfahren Lockerungen hinsichtlich der zuvor angedachten Vollumfänglichkeit erfahren hat, bleibt das Prüfverfahren zur Verhältnismäßigkeit hinsichtlich der kumulativen Berücksichtigung bestehender Berufsregularien unverändert. Voraussichtlich Ende November 2017 wird über die Entscheidung des Rats im Binnenmarktausschuss des EP abgestimmt.