Aktuelles

Dialog des BFB-Präsidiums mit dem Kanzleramtschef

Mit Prof. Dr. Helge Braun MdB (CDU), Chef des Bundeskanzleramts und Bundesminister für besondere Aufgaben, tauschte sich das BFB-Präsidium am 9. September 2019 aus. Signalisiert wurde weitere Unterstützung für die Freien Berufe mit ihren spezifischen Merkmalen und dem besonderen Nutzen für zentrale gesellschaftliche Funktionen. Neben den europäischen Deregulierungsbestrebungen der EU-Kommission standen das EuGH-Urteil zur HOAI, die geplante Anzeigepflicht von legalen Steuersparmodellen, die Digitalisierung, die Mittelstandstrategie des BMWi und vieles mehr auf der Gesprächsagenda.

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Integrationsbeauftragte würdigt Einsatz der Freien Berufe für Integration

Annette Widmann‐Mauz MdB (CDU), Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, unterstrich beim Austausch mit dem BFB‐Vorstand am 10. September 2019, dass die Freien Berufe ein gesellschaftliches und wirtschaftliches Schwergewicht sind und gerade in der Integrationspolitik eine wichtige Rolle innehaben. Im gemeinsamen Diskurs wurden zudem das Ankommen nicht nur auf dem Arbeitsmarkt, sondern auch in der Gesellschaft gewogen.

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Allianz für Aus- und Weiterbildung neu ausgerichtet

Ausbildung

Vertreter der Bundesregierung, der Bundesagentur für Arbeit, der Wirtschaftsverbände BDA, BFB, DIHK und ZDH, von Gewerkschaften und Ländern haben im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die neue Vereinbarung der Allianz für Aus- und Weiterbildung 2019 - 2021 unterzeichnet. Die Freien Berufe repräsentierte BFB-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer.

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Freiberufler sind dynamische und zufriedene Gründer

Acht von zehn Freiberuflern, die sich selbstständig gemacht haben, würden diesen Schritt nochmals gehen. Überdies schneiden die Freien Berufe bei der Gründungsintensität merklich besser ab als die übrige Wirtschaft. Das sind Ergebnisse aktueller Auswertungen des IFB für den BFB, die sich auch mit der Nachfolge beschäftigen: 2,6 Prozent wollten zwar, konnten die Nachfolge aber nicht umsetzen.

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Verbindliche Mindest- und Höchstsätze verstoßen gegen Europarecht

Das am 4. Juli 2019 verkündete Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union zu den verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure haben sowohl der BFB wie auch die BFB-Mitgliedsorganisationen aus dem Bereich Bauen und Planen sowie ihre berufspolitischen Partner kommentiert. Hier finden Sie die gemeinsame Bewertung zu der Entscheidung. Diese zusammenfassende Bewertung ist eine vorzeitige Auskoppelung aus dem Magazin „der freie beruf“ des BFB.

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„Urteil des EuGH zur HOAI ist enttäuschend.“

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt in seinem heutigen Urteil (C‐377/17) fest, dass er die Verbindlichkeit der Mindest‐ und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für unvereinbar mit dem EU‐Recht hält. Es wirkt sich im Ergebnis zulasten der Qualitätssicherung und damit auch des Verbraucherschutzes aus.

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