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Soforthilfe nachbessern und Kreditangebot anpassen

In einer Pressemitteilung vom 24. Mai 2020 kommentierte BFB-Präsident Prof. Dr. Ewer Ergebnisse einer Abfrage zu Wirksamkeit und Fallstricken der Soforthilfen von Bund und Ländern sowie den Kreditangeboten der KfW. Nachgesteuert werden muss insbesondere bei der Soforthilfe des Bundes aufgrund zu kurzer Fristen für Freiberufler, die erst nachlaufend ihre Leistungen in Rechnung stellen. Anträge sollten mindestens bis Ende August gestellt werden können. Hierüber berichtete die Funke Mediengruppe exklusiv, auch mit einer Agenturversion sowie einer Onlineversion.

2020-05-24_PM_Umfrage Kriseninstrumente II