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Teilforderung des BFB zur Überbrückungshilfe umgesetzt

Am  18. September 2020 wurde eine unablässig adressierte BFB-Forderung umgesetzt, da nunmehr auch Antragsteller berechtigt sind, die nicht schon in den ersten beiden Monaten des Lockdowns, im April und Mai, Verluste erlitten haben, sondern auch diejenigen, für die Folgen verzögert eingetroffen sind. Überdies gibt es eine Reihe von weiteren Modifikationen, die gerade auch Freiberuflern helfen. Der BFB hält an seiner Forderung der Einbeziehung des Lebensunterhaltes und einer weiteren Verlängerung des Zeitfensters bei Bedarf fest.