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Erbschaftsteuer: Mittelstand sieht Nachbesserungsbedarf

Vereinzelt erhobenen Forderungen nach einer Ausweitung des Aufkommens aus der Erbschaftsteuer erteilt die AG Mittelstand eine klare Absage.

Das Erfolgsmodell des deutschen Mittelstandes darf nicht gefährdet werden. Die Bundesregierung hat zwar in ihrem Kabinettsentwurf Vorschläge der Wirt- schaft aufgenommen. Dennoch sieht die AG Mittelstand weiteren Änderungs- bedarf, um die Übertragung mittelständischer Unternehmen auf die nächste Generation nicht zu behindern.

Der Kreis der Steuerpflichtigen, die im Gegenzug für eine Verschonung die Lohnsummenregelung einhalten müssen, wird immer noch zu massiv und über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinausgehend ausgewei- tet. Um die Auswirkungen zu begrenzen, sollte die Zahl der Beschäftigten bei der Nichtaufgriffsgrenze angehoben werden. Damit wird unnötiger zusätzlicher Bürokratieaufwand bei Steuerpflichtigen und bei der Finanzverwaltung ver- mieden. Zusätzlich sollten Teilzeitarbeitskräfte bei der Berechnung der Be- schäftigtenzahl nur anteilig berücksichtigt werden, damit Betriebe, die statt weniger Vollzeitarbeitnehmer eine Mehrzahl von festangestellten Teilzeitkräf- ten beschäftigen, nicht ohne sachlichen Grund benachteiligt werden.

Bei der Abgrenzung des begünstigten vom nicht begünstigten Vermögen sollte eine rechtssichere und an den Bedürfnissen der Unternehmen orientierte Re- gelung geschaffen werden. Die jetzt von 20 auf 26 Millionen Euro korrigierte Grenze zur Definition von Großvermögen ist weiterhin zu gering. Positiv ist, dass qualitative Merkmale zumindest bei der Bestimmung von Großerwerben berücksichtigt werden sollen. Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung bestimmter gesellschaftsrechtlicher Bindungen sind jedoch noch nicht praxis- tauglich. Das gilt auch für die geforderten Bindungsfristen von insgesamt 40 Jahren (10 Jahre vor und 30 Jahre nach der Übertragung): Dieser Zeitraum ist völlig unverhältnismäßig und muss deutlich verkürzt werden, z.B. im Einklang mit den jetzt bekannten Haltefristen von 5 bzw. 7 Jahren.

Die in der Verschonungsbedarfsprüfung vorgenommene Einbeziehung des Privatvermögens führt zu einer doppelten Belastung dieses Vermögens der Erben. Stattdessen müssten die von der Wirtschaft vorgeschlagenen Kriterien zur Bindung des Kapitals und der Liquidität im Unternehmen als Vorausset- zung der Verschonung von der Erbschaftsteuer anerkannt werden. Hierdurch wird der Erhalt des Unternehmens und der Arbeitsplätze sichergestellt. Ein darüber hinausgehender Zugriff auf das private Vermögen ist nicht systemge- recht.

Dass die Politik das Problem einer nicht marktgerechten Bewertung von mit- telständischen Unternehmen aufgegriffen hat, wird von der AG Mittelstand be- grüßt. Wir plädieren dafür, parallel zu den Anpassungen des ErbStG notwen- dige Änderungen im BewG vorzunehmen. Letztlich würde auch so eine Um- setzung von einfachen Verschonungsregelungen möglich.

Die AG Mittelstand erwartet eine erneute Prüfung der Bedingungen. Es gilt, bei anstehenden Generationswechseln den Fortbestand unserer familienge- prägten, nachhaltig arbeitenden mittelständischen Unternehmen und deren Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern.

Zu den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand zählen der Bundes- verband der Freien Berufe (BFB), der Bundesverband Großhandel, Außen- handel, Dienstleistungen (BGA), der Bundesverband der Deutschen Volks- banken und Raiffeisenbanken (BVR), der Deutsche Hotel- und Gaststätten- verband (DEHOGA), der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV), der Deutsche Sparkassen- und Giro- verband (DSGV), der Handelsverband Deutschland (HDE), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sowie DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV.