Statements

BFB-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer zum Start der Überbrückungshilfe am 10. Juli 2020

„Das Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket der Koalitionspartner liefert weitere wichtige Impulse. Leider existieren weiterhin Unwuchten, beispielsweise bei der Überbrückungshilfe.

Wesentlich bleibt, Liquidität in den Unternehmen zu belassen, um möglichst viele Unternehmen auch aus den Freien Berufen durch die Krise zu lotsen und auf den erhofften Wachstumspfad zu bringen. Bei der Überbrückungshilfe setzen sich zwei gravierende Webfehler der Soforthilfe des Bundes fort. Aus Sicht der Freien Berufe, bei denen weite Teile erst zeitversetzt durch eine nachlaufende Rechnungslegung von der Krise betroffen sein können, muss die Überbrückungshilfe dringend auch Verluste berücksichtigen, die erst im Juni, Juli und August einsetzen. Bislang sind nur Verluste, die in den Monaten April und Mai verzeichnet wurden und bis in den August fortdauern, Voraussetzung für die Beantragung der Überbrückungshilfe. Hier muss das Zeitfenster dringend erweitert werden. Sollte darüber hinaus weiterer Bedarf bestehen, muss eine nächste Verlängerung erfolgen.

Überdies spiegelt die Überbrückungshilfe die Lebenswirklichkeit gerade vieler Solo-Selbstständiger nicht ein: So muss bei den Betriebskosten beispielsweise ein Unternehmerlohn eingesteuert werden. Die Überbrückungshilfe sollte ausgeweitet werden auf die Deckung des Lebensunterhalts und sich nicht ausschließlich auf Betriebsmittel erstrecken. Viele Solo-Freiberufler oder solche mit wenigen Mitarbeitern sind gezwungen, aus den laufenden Einnahmen zugleich ihren Lebensunterhalt zu decken. Auch dient die Wohnung vielen als Arbeitsstätte, so dass eine Differenzierung zwischen betrieblichem und privatem Bereich kaum möglich ist. Der Verweis auf einen Anspruch auf den Bezug von ALG II, dessen Voraussetzungen deutlich vereinfacht wurden, nutzt aber bei den Vorlaufzeiten der Prüfung im Vergleich zur Soforthilfe nichts, wenn das Aus droht.

Diese Ausweitung um einen Unternehmerlohn wäre ein wichtiges Zeichen gerade auch in Richtung von Gründern und jungen Unternehmen, denen so signalisiert würde, dass Selbstständigkeit anerkannt wird. Dies wäre gerade angesichts der ohnehin schon gelähmten Gründungsbereitschaft sehr wertvoll.“

 

Berlin, 12. Juli 2020