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BFB-Workshop in Brüssel zur BFB-Deregulierungsstudie

Studie „Aspekte der Deregulierung bei den Freien Berufen“ diskutiert

Der BFB hat am 16. Oktober 2017 in Brüssel seine Studie „Aspekte der Deregulierung bei den Freien Berufen“ vorgestellt. BFB-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer begrüßte Workshop-Teilnehmer aus dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission sowie der OECD. Aus den Reihen des BFB nahmen zudem Friedemann Schmidt, BFB-Vizepräsident und Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, sowie BFB-Hauptgeschäftsführerin Dr. Stephanie Bauer teil. Prof. Dr. Alexander Rasch und Dr. Christian Waibel, zwei der Autoren der Studie, führten in die Materie ein, gefolgt von einer Vorstellung der Parameter des Regulierungs-Indikators (PMR) der OECD durch den OECD-Deutschland-Experten Andrés Fuentes Hutfilter. Als Vertreter der EU-Kommission beteiligte sich Martin Frohn (Leitung des Referats für die Anerkennung von Berufsqualifikationen und Fähigkeiten) an der Diskussion um die Bedeutung der qualitätssichernden Regulierungen der Freien Berufe für die gesamtgesellschaftliche Wertschöpfung.

Gesellschaftliche Wertschöpfung unterliegt im Bereich der Vertrauensgütermärkte anderen Regeln; dies wurde durch den Vortrag von Prof. Dr. Rasch schnell deutlich. Dem Vortrag von Fuentes Hutfilter ließ sich allerdings entnehmen, dass der Aspekt der Qualität, ein wichtiger Aspekt in Vertrauensgütermärkten, im PMR Indikator der OECD keine Berücksichtigung findet. Fuentes Hutfilter stellte in diesem Zusammenhang grundsätzlich klar, dass sich aus einem Indikator lediglich ein Befund, jedoch keine politischen Handlungsempfehlungen, ableiten lasse.

Auch von Seiten der EU-Kommission blieb unbestritten, dass die Qualität der freiberuflichen Dienstleistung kein Selbstzweck ist, sondern ein entscheidender Faktor der gesellschaftlichen Wertschöpfung. Deregulierung um ihrer selbst willen sei daher nicht das Ziel der europäischen Binnenmarktpolitiken, erklärte Frohn. Auch die EU-Kommission wolle den gesellschaftlichen Nutzen steigern.

Bei all diesem Grundkonsens über das Ziel zeigte sich in der anschließenden Diskussion allerdings Uneinigkeit hinsichtlich des Weges. Der BFB betonte, dass für Rechtsgüter wie Gesundheit, Freiheit und Eigentum das Konzept von „trial and error“ – das in anderen Bereichen durchaus eine Berechtigung haben mag – ungeeignet ist.

Den Äußerungen von Frohn ließ sich demgegenüber entnehmen, dass die EU-Kommission in ihrer Binnenmarktpolitik auch weiterhin vorrangig auf empirische Befunde setzen wird.

BFB-Präsident Prof. Dr. Ewer schloss die gehaltvolle, wenn auch durchaus kontroverse Diskussion mit dem Appell an die Teilnehmer, dass im Zentrum des Gemeinwohls immer der Mensch stehe; eine Politik, die sich danach ausrichte, sei gelebte Bürgernähe.