Statements

BFB-Hauptgeschäftsführer Peter Klotzki zu den Ergebnissen einer Abfrage bei den Landesverbänden der Freien Berufe durch das Institut der Freien Berufe

„An die Freiberufler adressierte Soforthilfe darf nicht ins Leere laufen – erste Umfrageergebnisse

Bei der Soforthilfe zeichnen sich erste Trends bereits ab. Diejenigen Freiberufler, die die Hilfe beantragen, berichten, dass sie die Anträge als sehr bürokratisch empfinden und die Voraussetzungen nicht ausreichend bekannt sind. Hier können Hilfestellungen wie „Fragen und Antworten“ wertvoll sein. Eine Herausforderung besteht auch darin, dass bei Solo-Selbstständigen private und betriebliche Kosten nicht trennscharf abzugrenzen sind, die Soforthilfe des Bundes aber dazu dient, Betriebskosten aufzufangen. So lässt sich die Liquiditätslücke teils nicht so einfach berechnen oder kommt eben ausschließlich die Grundsicherung in Frage.

Der BFB und seine Mitgliedsorganisationen sind mit der Bundes- und den Landesregierungen im Gespräch, damit die gerade auch an Freie Berufe adressierte Hilfe nicht ins Leere läuft. Das würde nicht nur den Erhalt der kleinen und mittelständischen Strukturen vieler Freiberufler existenziell in Frage stellen, sondern wäre auch psychologisch ein ganz schlechtes Zeichen gerade für den Teil der Selbstständigen und ihrer Teams, die zur Lösung der Krise systemrelevant sind.

Grundsätzlich machen wir mit Blick auf die Freien Berufe die Herausforderung aus, dass bei Teilen der Freiberufler krisenbedingte Hilfen erst zeitversetzt gebraucht werden, da Umsätze und mithin die Liquidität erst später zurückgehen werden. Dies hängt damit zusammen, dass Vergütungen regelmäßig erst nachlaufend, das heißt nach Abschluss der Leistungserbringung fällig und in Rechnung gestellt werden. Für diese Fälle sollte bei der Antrags- und Auszahlungsfrist nachgesteuert werden.

Mit Blick auf KfW-Kredite werden durchaus Probleme identifiziert. So werden Hausbanken durch ihr defensives Verhalten oft zum Nadelöhr. An dieser Stelle könnte optimiert werden, indem der Staat die Banken zu 100 Prozent von der Haftung freistellt.“

 

Berlin, 5. April 2020