Bildung

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Mit dem Anerkennungsgesetz, das zum 1. April 2012 in Kraft getreten ist, sollen die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erleichtert und die Integration von qualifizierten Migrantinnen und Migranten und von ausländischen Fachkräften in den deutschen Arbeitsmarkt gefördert werden.

Ziel des Anerkennungsgesetzes ist, die Anerkennung ausländischer Qualifikationen zu erleichtern. Damit soll der Standort Deutschland auch für qualifizierte Zuwanderer attraktiver werden. Durch das Anerkennungsgesetz werden die Strukturen und Verfahren zur Bewertung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen weiter geöffnet, vereinfacht und verbessert.

Das Gesetz gilt insgesamt für rund 430 Berufe, darunter die etwa 330 Ausbildungsberufe im dualen System gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HWO), die insbesondere über das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) als wesentlicher Bestandteil des Anerkennungsgesetzes geregelt werden. Dazu kommen Änderungen in 63 Fachgesetzen der reglementierten Berufe. Grundsätzlich ist das BQFG gegenüber dem Fachrecht subsidiär.

Das Gesetz umfasst insoweit die nicht-reglementierten Berufe. Hierunter fallen die rund 330 Ausbildungsberufe im dualen System wie z. B. die Medizinischen, Zahnmedizinischen und Tiermedizinischen Fachangestellten, die Pharmazeutisch-Kaufmännischen Angestellten, die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten oder die Steuerfachangestellten. Für diese Berufe schafft das BQFG erstmals einen allgemeinen Anspruch auf Feststellung der Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit dem vergleichbaren deutschen Abschluss. Dies gab es bisher nur für Spätaussiedler.

Für die reglementierten Berufe (Ärzte, Zahnärzte, Krankenpfleger, Rechtsanwälte, Steuerberater usw.) gibt es für Anerkennungen bereits weitgehende Vorgaben des Europarechts (insbesondere EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG). Durch das Anerkennungsgesetz werden die im Fachrecht bereits bestehenden Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie soweit möglich und erforderlich für Menschen bzw. Qualifikationen aus Ländern außerhalb der EU (Drittstaaten) geöffnet.

Nicht vom Anerkennungsgesetz umfasst sind landesrechtlich geregelte Berufe wie z. B. Architekten und Ingenieure, reine Hochschulabschlüsse, die nicht zu einem reglementierten Beruf hinführen, z. B. Unternehmensberater, sowie Schulabschlüsse. Bezüglich der landesrechtlich geregelten Berufe sind die Länder derzeit dabei, ihre Landesregelungen an das neue Bundesanerkennungsgesetz anzupassen. Das sich in der Abstimmung befindende Länder-BQFG übernimmt im Wesentlichen das BQFG des Bundes.

Anerkennungsportal

Da es in Deutschland keine zentrale Stelle gibt, die für alle Anfragen zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen zuständig ist, wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) das Portal „Anerkennung in Deutschland“ aufgebaut (www.anerkennung-in-deutschland.de). Dort erhalten Anerkennungssuchende die für ihr Anliegen zuständige Stelle und Antworten auf ihre Fragen zu den Anerkennungsverfahren.

Das Anerkennungsportal richtet sich sowohl an Migrantinnen und Migranten, die bereits in Deutschland leben und eine berufliche Qualifikation im Ausland erworben haben, als auch an Fachkräfte im Ausland, die Interesse daran haben, in Deutschland zu arbeiten. Außerdem unterstützt das Portal Beraterinnen und Berater u.a. auch der für die Anerkennung zuständigen Stellen in Fragen beruflicher Anerkennung. Das Portal leitet jeden Anerkennungssuchenden zu der Stelle, die für die Bewertung seines Abschlusses zuständig ist. Darüber hinaus bietet es wichtige Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und den Anerkennungsverfahren in den einzelnen Berufen.

BQ-Portal

Das BQ-Portal (www.bq-portal.de) unterstützt Entscheidungsträger bei der Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse mit umfassenden Informationen zu ausländischen Berufsqualifikationen. Das BQ-Portal hat insbesondere die dualen Ausbildungsberufe im Fokus und bietet hier den Entscheidungsträgern in den zuständigen Stellen – in der Regel sind dies die berufsständischen Kammern – eine wertvolle Unterstützung.

  • DOWNLOAD Erläuterungen zum Anerkennungsgesetz
  • DOWNLOAD Informationsblatt zum Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)
  • DOWNLOAD BWP-Info: Reglementierte Berufe - Grundlagen, Formen und Bedeutung
  • DOWNLOAD Praxisbeispiele BQ-Portal