Pressemitteilungen

Prof. Dr. Ewer: „Statt schädlicher Symbolpolitik berufliche Bildung stärken und nicht schwächen“

Im Vorfeld der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages adressiert der BFB seine Kritik am Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG).

Insbesondere die mit dem BBiMoG geplanten neuen Bezeichnungen für die Aufstiegsfortbildung werden der beruflichen Bildung einen Bärendienst erweisen: Die Begriffe ‚Bachelor Professional‘ und ‚Master Professional‘ erhöhen keinesfalls die Attraktivität der beruflichen Bildung, sie sind irreführend und mithin ein Etikettenschwindel.

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Prof. Dr. Ewer: „Demokratie braucht Mut. Freie Berufe tragen im wiedervereinigten Deutschland seit 30 Jahren dazu bei.“

Plus 312,1 Prozent – so stark sind die selbstständigen Freiberufler in den neuen Bundesländern zwischen 1993 und 2019 gewachsen. In den alten Bundesländern betrug der Zuwachs 148,4 Prozent. In Summe stieg die Zahl der selbstständigen Freiberufler um 168,7 Prozent. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der Selbstständigen ingesamt über alle Sektoren hinweg um 26,3 Prozent gestiegen. Mit Blick auf die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Freiberufler-Teams ist die Entwicklung ebenfalls positiv. Das Plus bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Freiberufler-Teams liegt für die neuen Bundesländer bei 109,6 Prozent und in den alten Bundesländern bei 123,3 Prozent. Aufaddiert sind plus 120,6 Prozent. Auch hier zum Vergleich: Insgesamt kletterte die Zahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zwischen 1993 und 2019 um 15 Prozent.

Die Freien Berufe schreiben eine Erfolgsgeschichte, in Ost, West und insgesamt. Sie sind Garanten einer freiheitlichen Gesellschaft und ausgesprochen dynamisch.

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Prof. Dr. Ewer: „Mittelstandsstrategie beherzt umsetzen“

Im Vorfeld eines Round-Table-Gesprächs begrüßt der BFB die Eckpunkte der Mittelstandstrategie des BMWi, in die bereits wichtige Anliegen der Freien Berufe eingeflossen sind.

Bei der detaillierten Ausarbeitung der Mittelstandsstrategie sind die Potenziale der Freien Berufe zu flankieren: Die Freien Berufe sind ein dynamischer Wirtschaftssektor mit überdurchschnittlicher Gründungsintensität und tragen als Teil des Mittelstands entscheidend zu Wachstum und Beschäftigung bei.

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„Die Freien Berufe unterstützen die Allianz für Aus- und Weiterbildung zwischen Bund, Ländern, Wirtschaft und Gewerkschaften.“

Freie Berufe bringen sich auch in den kommenden drei Jahren weiter ein.

Vertreter der Bundesregierung, der Bundesagentur für Arbeit, der Wirtschaftsverbände BDA, BFB, DIHK und ZDH, von Gewerkschaften und Ländern haben heute im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die neue Vereinbarung der Allianz für Aus- und Weiterbildung 2019 - 2021 unterzeichnet.

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Freiberufler sind dynamische und zufriedene Gründer

Acht von zehn Freiberuflern, die sich selbstständig gemacht haben, würden diesen Schritt nochmals gehen. Überdies schneiden die Freien Berufe bei der Gründungsintensität merklich besser ab als die übrige Wirtschaft. Das sind Ergebnisse aktueller Auswertungen des IFB für den BFB, die sich auch mit der Nachfolge beschäftigen: 2,6 Prozent wollten zwar, konnten die Nachfolge aber nicht umsetzen.

Selbstbestimmtheit ist für die Befragten das wichtigste Motiv für ihren Schritt in die Selbstständigkeit. Das spiegelt ein wesentliches Element des Koordinatensystems Freier Beruf: die Unabhängigkeit. Dies wertschätzt der Verbraucher insbesondere. Denn frei zu sein von Fremdinteressen bedeutet, frei zu sein in der Bildung des eigenen Urteils. Da fühlen sich Patienten, Mandanten, Klienten und Kunden bei ihrem Freiberufler einfach gut aufgehoben.

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„Urteil des EuGH zur HOAI ist enttäuschend.“

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt in seinem heutigen Urteil (C‐377/17) fest, dass er die Verbindlichkeit der Mindest‐ und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für unvereinbar mit dem EU‐Recht hält. Es wirkt sich im Ergebnis zulasten der Qualitätssicherung und damit auch des Verbraucherschutzes aus.

Das Urteil des EuGH ist enttäuschend. Zugunsten des Preises den Rotstift bei der Qualität anzusetzen, das ist auch im Bereich des Bauens verfehlt.

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