Europa

Normung

Die europäische Normungsverordnung ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Sie erlaubt der Europäischen Kommission Normungsprojekte im Dienstleistungsbereich über die europäischen Normungsorganisationen (z.B. CEN) zu initiieren. Im Laufe der Arbeiten zur Verabschiedung der Normungsverordnung hat sich der BFB dafür eingesetzt, freiberufliche Leistungen als nicht normierbar aus dem Anwendungsbereich der Verordnung herauszunehmen. Obwohl der Schwerpunkt der Erarbeitung von Normen auf Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermarktung und Wartung von Produkten liegt, sind jedoch auch alle sonstigen Dienstleistungen in den Anwendungsbereich der Normungsverordnung mit einbezogen worden. Die Europäische Kommission erstellt ein jährliches Arbeitsprogramm der europäischen Normung, welches der BFB kritisch durchleuchtet.

Die Europäische Kommission hat am 2. Februar 2022 eine neue Normungsstrategie vorgestellt. Der Strategie sind ein Vorschlag zur Änderung der Normungsverordnung, ein Bericht über ihre bisherige Umsetzung und das aktuelle Arbeitsprogramm 2022 beigefügt. Die neue Strategie soll dazu beitragen, die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken, den Wandel hin zu einer resilienten, grünen und digitalen Wirtschaft zu ermöglichen und demokratische Werte in Technologieanwendungen zu verankern. In der EU-Normungsstrategie werden u.a. die folgenden Maßnahmenbündel vorgeschlagen:

  • Den Normungsbedarf in strategischen Bereichen antizipieren, priorisieren und bewältigen:

Ab diesem Jahr werden die Normungsprioritäten klar festgelegt, beginnend mit dem jährlichen Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung für das Jahr 2022. Handlungsbedarf wird hier nicht zuletzt bei Medizinprodukten und In-vitro Diagnostika sowie sicherer und vertrauenswürdiger Künstlicher Intelligenz gesehen. Bei Unternehmensdienstleistungen hat die EU-Kommission die Bewertung von besonders relevanten Bereichen vorangetrieben, in denen aus ihrer Sicht harmonisierte Normen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zum Abbau von Markthindernissen beitragen könnten. Neben dem verarbeitenden Gewerbe wird auch das Baugewerbe in den Fokus genommen und bei Letzterem explizit Architektur- und Ingenieurdienstleistungen genannt.

Im weiteren Zusammenhang soll ein Hochrangiges Forum eingerichtet werden, das Impulse für künftige Prioritäten im Bereich der Normung geben soll. Die EU-Kommission wird zudem die Funktion eines/einer Leitenden Normungsbeauftragten schaffen, der/die in der gesamten EU-Kommission auf hoher Ebene Leitlinien für Normungstätigkeiten vorgibt. Dabei wird er/sie von einem EU-Exzellenzzentrum für Normen unterstützt, das sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Kommissionsdienststellen zusammensetzen soll.

  • Verbesserung von Governance und Integrität des europäischen Normungssystems:

Die EU-Kommission will sicherstellen, dass über europäische Normen europäische Akteure entscheiden. Daher wird eine Änderung der Normungsverordnung vorgeschlagen, mit der die Governance des europäischen Normungssystems verbessert werden soll. Der Vorschlag sieht vor, dass Aufträge, die den europäischen Normungsorganisationen von der EU-Kommission erteilt werden, von den nationalen Delegierten – also den nationalen Normungsgremien – der EU- und EWR-Mitgliedstaaten zu bearbeiten sind. Dadurch soll jegliche unangemessene Einflussnahme von Akteuren aus Ländern außerhalb der EU und des EWR auf die Entscheidungsprozesse bei der Entwicklung von Normen ausgeschlossen werden. Die EU-Kommission fordert die europäischen Normungsorganisationen zudem auf, ihre Governance-Strukturen zu modernisieren, und plant ein Peer-Review-Verfahren mit den Mitgliedstaaten und den nationalen Normungsorganisationen auf den Weg zu bringen.

 

  • DOWNLOAD BFB-Stellungnahme zum Entwurf der Deutschen Normungsstrategie 2020, 16. August 2016
  • DOWNLOAD Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung 2022, 2. Februar 2022
  • DOWNLOAD Bericht über die bisherige Umsetzung der Normungsverordnung, 2. Februar 2022
  • DOWNLOAD EU-Normungsstrategie, 2. Februar 2022
  • DOWNLOAD Vorschlag zur Änderung der Normungsverordnung, 2. Februar 2022