Soziale Sicherung

Scheinselbstständigkeit

Besteht Unsicherheit im Hinblick auf den Sozialversicherungsstatus (abhängige Beschäftigung oder Selbstständigkeit), so besteht nach § 7 a Abs. 1 SGB IV die Möglichkeit, in einem bei der Clearingstelle durchgeführten Statusfeststellungsverfahren/Anfrageverfahren eine Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) – ehemals BfA – über den Status des Erwerbstätigen zu beantragen (Clearingstelle Deutsche Rentenversicherung Bund).