Standortpolitik

Gewerbesteuer

Freie Berufe sind im heutigen Steuersystem, wie auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, anders positioniert als gewerbliche Unternehmen. Die Ausnahme der Freien Berufe aus der Gewerbesteuer ist unverändert gerechtfertigt, da Freiberuflerinnen und Freiberufler durch ihre Leistungen zur Daseinsvorsorge beitragen und damit Teil der kommunalen Infrastruktur sind. Zudem entrichten die Freien Berufe durch die Einkommensteuer einen fairen und vergleichbar hohen Beitrag und leisten so ihren Beitrag zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben. Die Finanzierung der Gemeinden stellt ein strukturelles Problem dar. Es können daher nur strukturelle Lösungen die Unterfinanzierung der Kommunen beseitigen. Die Gewerbesteuer ist dazu auch bei Erweiterung der Bemessungsgrundlage auf die Freien Berufe nicht geeignet.